10 Jahre Nutzungsplanung Zeihen

Im November 2012 genehmigte die Gemeindeversammlung den Verpflichtungskredit von Fr. 50‘000.- für die Überarbeitung der Nutzungsplanung und der Bau- und Nutzungsordnung von 1993.

Die von der Verwaltung und der Nutzungsplankommission erstellten Unterlagen wurden 2014 vom Kanton „aus dem Verkehr gezogen“, weil sie übergeordneter Gesetzgebung widersprachen. Der Mitarbeiter der Gemeinde und die Gemeinderätin warfen den Bettel hin. 2015, musste die Gemeindeversammlung einen Zusatzkredit von Fr. 65‘000.- für ein Planungsbüro genehmigen. Dieses arbeitete ohne Nutzungsplankommission und ohne Beteiligung der Bevölkerung direkt mit dem Kanton und dem neu zuständigen Vizeammann eine Version für die erneute Vorprüfung 2018. Weil inzwischen die Gesetze änderten musste die Planung erneut überarbeitet und ergänzt werden. Der Gemeinderat bewilligte für die „unumgänglichen“ Arbeiten, ohne Ermächtigung durch die Gemeindeversammlung, weitere Kredite. Die dritte „Vorprüfung“ durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt wurde am 13. Juli 2020 endlich bestanden. Im Herbst 2020 musste die Gemeindeversammlung wohl oder übel dem weiteren und teilweise bereits ausgegebenen Zusatzkredit von 100‘000.- „für den Abschluss der Gesamtrevision“ zustimmen. Als Kostendach wurde 2020 Fr. 205‘000.- angegeben, was offensichtlich einem Rechnungsfehler und einer Falschmeldung in den Unterlagen entsprach.

Nachdem die Bevölkerung seit 2014 nicht mehr in den Planungsprozess eingebunden und „der Mist offensichtlich geführt“ war, wurde im Oktober 2020 noch die obligatorische öffentliche „Mitwirkung“ durchgeführt. Natürlich verteidigte der Gemeinderat „seine“ Planung, verteilte noch ein paar Zückerchen (z.B. an den Jurapark) und weist 2021 im Mitwirkungsbericht Kritik und Anträge reihenweise ab.

Die Mitwirkung war eine Farce, weil sie erst nach Abschluss und Vorprüfung der Planung durchgeführt wurde.

Den Kanton interessiert die Bevölkerung ebenso wenig wie den Gemeinderat. Das Verhalten reiht sich ein in eine Reihe von nicht vollzogenen Gesetzen, von willkürlichen Auslegungen, falschen Antworten auf Fragen und der unvollständigen behördlichen Information über Vorgänge in der Gemeinde. Dass der für die Planung und das Bauwesen zuständige Vizeammann 2021 vom Souverän „überraschend“ abgewählt wurde, ist wohl kein Zufall.

Jetzt stimmt die Gemeindeversammlung am 10. Juni 2022 im letzten Traktandum des Abends dem Planungswerk wohl zu. In den Unterlagen werden Geschichte und Inhalt auch vom neuen Gemeinderat stark beschönigend dargestellt. Die Bevölkerung hätte an zwei Mitwirkungsverfahren Gelegenheit gehabt, sich zu beteiligen und sich einzubringen. Als zentrale Sachthemen werden u.a. das national bedeutende Ortsbild von Oberzeihen und die Umsetzung des Gewässerraums genannt. Alle in Zeihen kennen die Ruinen und die Entwicklung in Oberzeihen. Für die Umsetzung der nationalen Bedeutung, die Formulierung und den Erlass von grundeigentümerverbindlichen Massnahmen, sind der Gemeinderat und die Gemeindeversammlung und nicht der Kanton oder den Bund zuständig. Das, was jetzt 30 Jahre lang versäumt und nicht vollzogen wurde, wird auch in der neuen Nutzungsplanung weder diskutiert oder gar gelöst. Dafür beschliesst die Gemeindeversammlung am Etzelebächli oberhalb von Oberzeihen an einem Ort einen Gewässerraum, wo nie Wasser fliessen wird. Das Bächlein wurde im Rahmen der Güterregulierung an in leicht erhöhte Lage an den Rand von Parzellen verlegt und teilweise eingedolt. Wenn die Röhre verstopft, fliesst das Wasser in der alten Senke wieder durch die ausgesparte Häuserlücke am Weizacher. Es ist eine Frage der Zeit, bis das (wieder) passiert. Die Entwässerungen und Rückegassen im Staatswald und der marode Damm am Weiher in Densbüren bieten bei Starkniederschlägen entsprechende Risiken zur Genüge. Niemand wird schuld sein, niemand wird die Verantwortung übernehmen. Sicher aber ist: Im ausgeschiedenen Gewässerraum dürfen keine Materialien abgelagert werden.

Mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung wird der heutige Zustand illegal.

Ich weiss nicht, ob die Gemeindeversammlung weiss, was sie beschliesst. Glaubt sie der willkürlich geschönten Darstellung über den Planungsablauf durch den Gemeinderat? Will sie wirklich nicht, dass Planung auch etwas mit dem Volk und der Entwicklung zu tun hat? Was wird eigentlich für die nächsten 30 Jahre geregelt? Wer hat alle Dokumente gelesen und begriffen? Will sich die Gemeindeversammlung wirklich wie vorgesehen bevormunden lassen: Es ist darauf zu achten, dass nur Beschlüsse gefällt werden, die anschliessend auch durch den Kanton genehmigt werden können, schreibt der Gemeinderat vorausschauend. Wieso macht dann nicht einfach der Kanton die Planung und übernimmt die Verantwortung für das bekannte Versagen der Raumplanung? Ganz einfach: Weil der dafür nicht zuständig ist. Für die Klärung der Situation in Zeihen hilfreich wären eine Rückweisung an den Gemeinderat mit dem Auftrag: Ausarbeitung einer korrekten Vorlage zu Geschichte und Inhalt der Planung und ein definitiver Entscheid an der Urne.


Heiner Keller, Oberzeihen, 06. Juni 2022

Nutzungsplan Gewässerraum
Das Etzelebächli verschwindet oberhalb Oberzeihen in einer Röhre. Der von Kanton und Gemeinde ausgeschiedene Gewässerraum folgt der Röhre unter der Strasse und dem korrigierten Bachlauf. Sollte die Röhre verstopfen fliesst das Wasser aber in der Wiesensenke zu den Häusern im Weizacher- dort, wo der Bach früher verlief.

>>> weiterer Beitrag: Planlose Forstwirtschaft ohne Mitwirkung der Bevölkerung ansehen

Autor ANL

ab 27-10-2016 Heiner Keller