10 Millionen für Forstbetriebe und Forstkassen?
Im Fahrwasser der Corona-Pandemie hat es sich zwischen Brüssel, Bern und Aarau gezeigt: Das öffentliche Manna fliesst rasch und locker, sofern man über die richtige Lobby im Regierungsrat und im Parlament verfügt. So fehlen im 10 Millionen Massnahmenpaket zur Bewältigung der Waldschäden natürlich die Hinweise auf die Pandemie und die Holzpreise nicht. Dabei sind letztere schon lange nicht mehr kostendeckend. Viele der Schäden, die jetzt dem Klimawandel und dem Borkenkäfer angelastet werden, basieren auf riskanter und ruinöser Forstwirtschaft. Eine
Anhörung, an der alle Aargauerinnen und Aargauer mitmachen können, gibt Gelegenheit, sich zur Vorlage des Regierungsrates zu äussern:
https://www.ag.ch/de/aktuelles/anhoerungen_vernehmlassungen_2/laufende_anhoer ungen/laufende_anhoerungen_details/laufende_anhoerungen_details_144080.jsp.
Das ist eine der wenigen Gelegenheiten, wo Steuerzahler sich zur Forstwirtschaft äussern können.
Was der Regierungsrat vorlegt, ist eine kurzfristige Pflästerlipolitik zur Generierung weiterer Subventionen (Direktzahlungen) an die defizitäre und ökologisch unsinnige Produktion von Holz, das niemand in diesem Ausmass braucht. Die maschinengetriebene Kahlschlag- und Plantagenwirtschaft nimmt keine Rücksicht auf Landschaft und Schutzgebiete. Das direkte Verbrennen von Holz aus dem Wald produziert gleich viel Kohlendioxid wie das Verbrennen fossiler Brennstoffe. Bis die Bäume das CO2 wieder aufgenommen haben, dauert es ca. 80 Jahre.
Für den Wald fehlen Visionen und langfristige Ziele, die Wirtschaftlichkeit, Nutzen für die Gesellschaft und die Landschaft gleichermassen berücksichtigen. Forstliche Massnahmen, die zu immer neuen Schäden und Ungemach führen, sind nur durch öffentliche Gelder überhaupt machbar. Sie sind langfristig weder dem Lebensraum Wald angemessen noch finanzierbar. Sie werden heute ermöglicht durch Mischrechnungen mit Geldern, die eigentlich dem Naturschutz dienen sollten. Dabei ist im Wald Naturschutz Nichtstun und sonst gar nichts. Machen Sie mit bei der Anhörung im Kanton Aargau (bis 21.09.2020).
Als Muster für mögliche Antworten kann die Anhörung der Firma ANL Beratungen Bözberg West verwendet werden.
>>> Beispiel Fragebogen Anhörung (pdf)
Heiner Keller
Zeihen
Bildlegende
Zeiher Homberg, 19.07.2020
Es gibt heute noch Forstbetriebe, die das massiv überdimensionierte Strassennetz (Waldstrassen, Machinenwege, Rückegassen) ständig ausbauen und optimieren. Sie spekulieren darauf, dass später einmal die Steuerzahler den Unterhalt übernehmen werden.