Schäden werden sichtbar

Die Schäden der früheren Holzerei werden sichtbar, der Verursacher ist fein raus

Vor einem Jahr begann mit dem Artikel „Sein und Schein im Staatswald Densbüren“ eine öffentliche Auseinandersetzung:

Entspricht die Art der maschinellen Holzerei, wie ihn der Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg ausführte, den kantonalen Vorgaben für naturnahen Waldbau?

Die Forstbetriebskommission und die Abteilung Wald, die angeblich den Auftrag für Flächenhiebe mit maschineller Räumung und die Anpflanzung „seltener und wertvoller Baumarten“ gegeben hat, stellten sich öffentlich vor den ausführenden Forstbetrieb. Der Leiter Staatswald bei der Abteilung Wald schreib am 17. Juli 2015: „Alle Tätigkeiten und Unterlassungen im Staatswald werden nach unternehmerischen Prinzipien erbracht. Die Holznutzung erfolgt kostendeckend. Neben der Staatswaldstrategie werden die Empfehlungen für den Bodenschutz im Wald, sowie die Grundsätze des naturnahen Waldbaus im Kanton Aargau (2012) umgesetzt“.

Ich traute meinen Augen nicht: Die Bilder über die Auswirkungen der Holzerei, die sich jedermann im Staatswald Densbüren machen kann, sprechen eine andere Sprache. Es gab Augenscheine, zahlreiche Mails, Schriftverkehr, Leserbriefe und eine Expertise. Details und Dokumente finden sich auf www.naturschutz-irrtum.ch (Dossier Staatswald Densbüren). Der Experte Richard Stocker, altgedienter Forstingenieur, kommt zum Schluss: Diese Art der Holzerei hat mit naturnahem Waldbau nichts zu tun. Sie entspricht viel mehr einer Kahlschlagwirtschaft mit Zerstörung von vorhandener Naturverjüngung, Böden und sichtbaren Veränderungen in der pflanzensoziologischen Einstufung der Buchenwälder (Vernässungen). Der verursachende Förster gibt im Mail an den Experten (24.09.2015) zu: „Ich behaupte nicht, dass diese Fläche naturnaher Waldbau ist, bin mir aber auch sicher, dass sie für einzelne solche Flächen für die Natur nicht schädlich sind“. Er setzte sich damit wissentlich nur über den verbindlichen Waldwirtschaftsplan und die Weisungen des Kantons hinweg: Im Staatswald ist naturnaher Waldbau Pflicht https://www.ag.ch/de/bvu/wald/staatswald/staatswald_1.jsp .

Ein Augenschein zeigte klar: Die Verantwortlichen des Kantons kannten die Situation vor Ort und insbesondere die bisherigen „Eingriffe“ im Staatswald Densbüren überhaupt nicht. Offensichtlich ohne ihr Wissen wurden unter dem Stichwort „Waldnaturschutzprogrammes“ auch exotische Nussbäume (Amerikanische Schwarznuss) angepflanzt, obwohl „Exoten“ im Staatswald weder erwünscht sind noch finanziert werden. Diese erfüllen natürlich die Kriterien „selten und wertvoll“, nur meinen die Förster damit nicht die Natur, sondern den Holzpreis. Trotz der im Gelände sichtbaren und offensichtlich berechtigten Kritik enthalten sich der Kantonsförster und der Leiter Staatswald des Kantons Aargau einer klaren Stellungnahme zu den Fragen: Ist das naturnaher Waldbau? Was müssen die Steuerzahler für den Staatswald an Ausgaben begleichen? Sie sanktionieren damit eine ruinöse maschinelle Holznutzung mit absehbaren Folgeschäden für Forst, Natur und Gesellschaft im Staatswald. Betrachtet werden nur die Holzerntekosten. Das ist nicht nachhaltig Forstwirtschaft und kein Ruhmesblatt für den Kanton Aargau. Der Kreisförster, der für die Aufsicht des Försters, für den Auftrag zum Holzschlag und für die Kontrolle der Ausführung zuständig ist, hat sich in der Auseinandersetzung nie gemeldet.

Die Schäden der bisherigen Forstwirtschaft und die Auswirkungen der Flächenhiebe werden sichtbar. Die Waldböden sind durch den Maschineneinsatz und die Flächenhiebe (grosse Lagerplätze, verdreckte Forststrassen deren Reinigung einfach über die Schulter in den Forst erfolgt) auf einer viel grösseren Fläche ruiniert, als es der Kanton wahrhaben will. Brombeeren breiten sich flächendeckend aus. Sie vermindern, zusammen mit der Überdüngung aus der Luft, die vorhandene Artenvielfalt (Waldpflanzen, Naturverjüngung) ganz erheblich.

Viele Bäume entlang von Schlagkanten und Forststrassen sind an ihren ausgedehnten Wurzeln und an Stämmen mechanisch beschädigt. Stämme, die bisher geschützt im Forst standen, stehen neu an der Sonne. Sie bekommen „Sonnenbrand“. Alle Schwächungen führen zum mehr oder weniger langsamen Serbeln und Absterben (dürr werden) von angeschlagenen Bäumen. Die „kranken“ Bäume liefern dem Forstunternehmer wieder die Begründung für weitere „Zwangsräumungen“ zur Gesunderhaltung und Erneuerung des Waldes. Flächenhieb an Flächenhieb frisst sich in den Forst.

Bei jedem Starkregen fliessen aus den Fahrspuren der Rückegassen Bäche zu den nächsten Forststrassen. Dort sammeln sie sich, füllen Geländemulden und fliessen konzentriert ins Kulturland und die unterirdischen Drainagen, Dieses Wasser trägt unmittelbar zu den Hochwasserspitzen in den kleinen Gewässern der Siedlungsgebiete bei. Wasser kommt nicht nur aus versiegelten Flächen, verdichteten Landwirtschaftsböden sondern neuerdings auch aus dem Wald.

Der verantwortliche Forstbetrieb als Verursacher und die Verantwortlichen sind fein raus: Sie sind nicht mehr für die Bewirtschaftung des Staatswaldes Denbüren zuständig. Den Schaden tragen der Forst (mit Wald hat das ja nichts mehr zu tun) und die Steuerzahler (Waldeigentümer des Staatswaldes).

Als ob es noch eines Beweises für diese Zusammenhänge gebraucht hätte, publiziert der Gemeinderat von Zeihen am 06.07.2016 (fricktal.info) folgende „Sofortmassnahmen“ „Das Etzelebächli, welches vom Dorischer über den Weizacher in den Zeiherbach fliesst, verursacht im eingedolten Abschnitt auf der Höhe der Liegenschaft Weizacher 3 immer wieder Probleme. Starke Regenfälle führen zu Überschwemmungen, was Feuerwehreinsätze nach sich zieht. Die marode Bachleitung muss () ersetzt werden. Die Kosten werden auf rund Fr. 35‘000.- geschätzt“. Der Auftrag wird sofort ausgeführt.

Auf  www.ag.ch/de/dfr/geoportal/online_karten_agis/online_karten.jsp. kann man sehen, dass das Etzelebächli vollständig aus dem Staatswald Densbüren kommt. Die Eintiefungen der Sohle aufgrund des grösseren Wasseranfalls aus dem Wald sind offensichtlich. Neu fliesst auch Wasser bei Pt. 509 aus den Kahlschlagflächen. Wasser und Geschwemmsel überfordern die Röhren. Und jetzt? Keine Diskussion der Ursachen, keine Behebung der Ursachen, keine Kostenbeteiligung durch die Verursacher (Forstbetrieb): Die Ortsbürgemeinde nimmt den Gewinn, die Einwohnergemeinde bezahlt die Schäden ausserhalb des Waldes.

Es werden nicht die letzten Sein: Das nächste Mal sind einfach Röhren weiter unten zu klein.

Heiner Keller

Wasser Staatswald Densbüren 16-06-2016
Wasser aus Staatswald Densbüren, Rückegassen, Kahlschlag und Strassen, 16.06.2016
Wasserspuren Forststrassen Staatswald Densbüren 16-06-2016
Wasserspuren entlang von Forststrassen, Staatswald Densbüren, 16.06.2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wald-Schnatte1
Wald-Schnatte im Jurapark, Hornussen, 645.900 261.050, 11.08.2016