BNO Zeihen: Informationen und Desinformationen


Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit ist der Gemeinderat verpflichtet, die Bevölkerung über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zu informieren. Die Unsicherheit, ob die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) Zeihen rechtskräftig ist, bestand bis am 22. Januar 2024. An diesem Datum veröffentlichte die Gemeinde Zeihen auf ihrer Homepage folgenden Text: „Nach langem Warten haben die neuen Planungsinstrumente eine weitere wichtige Hürde genommen. Der Regierungsrat hat die Vorlage an seiner Sitzung vom 20.09.2023 genehmigt. Gegen diesen Genehmigungsentscheid konnte innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 29.09.2023 beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. Ein Einwender hat von diesem Recht Gebrauch gemacht. Seiner Beschwerde wurde inzwischen die aufschiebende Wirkung abgesprochen. Somit bleibt es dabei, dass die Nutzungsplanung mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft getreten ist.“ Bisher hatte der Gemeinderat die Bevölkerung weder über die Beschwerde noch die Unsicherheit über die Rechtskraft der BNO informiert. Dabei hatte er bereits am 13. Dezember 2023 eine Baubewilligung nach neuer BNO für die Oberzeiherstrasse 32 erteilt.

Leider ist das, was die Gemeinde schreibt, nicht Information, sondern Desinformation. Weil die Grundlage der „Information“ nicht genannt wurde, kann niemand erkennen, was falsch ist. Gemäss Teilverfügung des Verwaltungsgerichts vom 22. Januar 2024, gilt die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung nur für die Gesamtplanung der BNO.

Die Beschwerde betrifft nicht die Gesamtplanung, sondern nur Teile davon. Eine materielle Behandlung der Beschwerde durch das Gericht hat noch nicht stattgefunden. Entscheide, sowohl über die Erteilung der aufschiebenden Wirkung für Teilbereiche, als auch eine mögliche Gutheissung der Beschwerde stehen noch aus. Und danach gäbe es im Verfahren noch höhere Gerichte.

Die rechtliche Unsicherheit und die Risiken für Gemeinderat und Bauherren bleiben in Teilbereichen der BNO weiterhin und auf unbestimmte Zeit bestehen.

Als Steuerzahler und Teil der Bevölkerung von Zeihen protestiere ich sowohl gegen die Nichtinformation als auch die Desinformation. Ich bitte den Gemeinderat, sich so zu organisieren, dass er künftig auch komplexe Sachverhalte korrekt und verständlich kommuniziert und deren Quellen angibt.

Heiner Keller
Oberzeihen, 4. Februar 2024

Bild: pixapay